Kleinkredite: Pensionäre erhalten kein Geld von Banken

Banken verweigern Rentnern Kredite. Begründung: Die Kreditvergabe an über 65-Jährige sei verboten. 4seohunt.com/www/www.birchersuits.ch Das ist falsch. K-Geld über eine fragwürdige Praxis und mögliche Auswege.

Die Bank-now stapelt in ihrer Werbung hoch: «Jetzt oder nie: Wir erfüllen Ihre Träume», heisst es auf der Homepage der Credit-Suisse-Tochter. Die Reklame der auf Kredite und Leasing spezialisierten Bank lebt von jungen, strahlenden Menschen. Senioren werden keine abgebildet. Das erstaunt nicht. Kreditinstitute wie die Bank-now zeigen ihnen die kalte Schulter. Die pauschale Antwort lautet: «Kein Kredit an über 65-Jährige.» Das belegt der Fall von K-Geld-Leser Theo Ledergeber (Name geändert) aus Köniz BE. Eine Zahnarztrechnung in der Höhe von 4800 Franken machte dem 76-Jährigen Sorgen. Weil Ledergeber nicht so viel Geld flüssig hatte, bat er den Zahnarzt um Ratenzahlung. Dieser lehnte ab und übergab ihm einen Kreditantrag der Bank-now.  Ledergerber sagt dazu: «Der Kreditzins erschien mir mit 9,9 bis 13,9 Prozent viel zu hoch.» Der Rentner war damals überzeugt, dass er den teuren Kredit bei Bedarf erhalten hätte. «Ich wurde noch nie betrieben», sagt der ehemalige Polizist stolz. Ledergerber suchte nach günstigerem Geld und ging zur Raiffeisenbank Schwarzwasser in Köniz. Filialleiter Markus Nydegger beriet ihn. «Er sagte mir, dass eine Kreditvergabe an über 65-Jährige gesetzlich verboten sei – ohne meine Zahlungsfähigkeit abzuklären», erinnert sich der Rentner. Nach dieser bitteren Erfahrung wandte sich Ledergerber an die Berner Kantonalbank in Köniz-Stapfen. Auch Filialleiter Roland Stalder liess ihn abblitzen – mit derselben Begründung wie die Raiffeisen. Daraufhin erkundigte sich der Rentner doch noch bei der Bank-now – trotz der hohen Zinsen. Und wieder hiess es: Kredite an Personen über 65 seien gesetzlich verboten. Die Kundenberaterin ergänzte: Ein Renteneinkommen sei bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden nicht pfändbar. Für Ledergerber gab es aber doch noch ein Happy End: Zufällig traf er am gleichen Tag einen Freund, der ihm spontan die benötigte Summe als Darlehen überwies. Das Geld hat ihm Ledergerber inzwischen restlos zurückbezahlt. Trotz guten Ausgangs der Geschichte stellt sich die Frage: Haben die Banken korrekt gehandelt? Der Filialleiter der Raiffeisenbank in Köniz bleibt auch gegenüber K-Geld bei seiner Aussage, wonach eine Kreditvergabe an Rentner gesetzlich verboten sei. Er schiebt den schwarzen Peter aber an den Raiffeisen-Kreditpartner Cashgate weiter. Laut Cashgate «müsse ein Konsumkredit mit 65 Jahren zurückbezahlt sein». Hans Ruedi Schmid, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung, widerspricht: «Im Konsumkreditgesetz gibt es keine  Alterslimite.» Auch das Argument einer angeblich nicht möglichen Pfändung von Renteneinkommen relativiert Schmid: «Renten und Kapitalabfindungen der beruflichen Vorsorge können durchaus eingezogen werden. Einzig AHV- oder IV-Renten und Ergänzungsleistungen sind nicht pfändbar.» Robert Simmen, Sekretär des Verbands Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute, äussert dazu Vorbehalte – mit einem gewagten Bezug auf die Referendumsabstimmung vom 7. März zum Renten-Umwandlungssatz. Simmen schreibt K-Geld, dass bei den «an sich pfändbaren Pensionkassen-Renten die künftige Einkommenshöhe angesichts der aktuellen Diskussionen über den Pensionskassen-Umwandlungssatz nur schwer prognostizierbar sei». Das erschwere eine sorgfältige Kreditprüfung oder verunmögliche sie sogar.

Kreditwürdigkeit hängt nicht vom Alter ab
Kreditinstitute müssen von Gesetzes wegen individuell prüfen, ob ein Kreditnehmer in der Lage ist, das beantragte Darlehen innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen – auch wenn die vorgesehene Vertragsdauer länger dauert. Wenn nicht, dürfen sie den Kredit nicht gewähren. Die Kreditwürdigkeit hängt gemäss Gesetz somit von der Zahlungsfähigkeit einer Person ab und nicht vom Alter.

Finanzinstitute scheuen Probleme mit Erben
Das sieht auch Werner Schärer, Direktor der Altersorganisation Pro Senectute Schweiz, so: «Die gesetzliche Regelung sieht keine Differenzierung nach Alter unter den Kreditnehmern vor, sondern vielmehr eine fallweise Prüfung der Kreditwürdigkeit. Diese kann bei einer jüngeren Person genauso wenig gegeben sein wie bei einer Person im AHV-Alter ohne Erwerbseinkommen.» Mario Roncoroni, Geschäftsleiter der Berner Schuldenberatung, nennt einen weiteren Grund für die fragwürdige Praxis der Kreditinstitute: «Sie haben Angst, dass der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt, und scheuen den Aufwand und die Kosten, das Geld bei den Erben einzutreiben.»  Wieso aber das Restschuldrisiko nicht einfach versichern? Robert Simmen wischt diesen Lösungsansatz vom Tisch: «Der Abschluss von Restschuldversicherungen auf den Tod bei über 65-Jährigen ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften nicht möglich.» Eine Kreditvergabe an Pensionäre sei mit Blick auf die Erben daher problematisch. Denn sie hätten dann die entsprechenden Schulden zu tragen.

Tipps: Das können Senioren tun bei finanziellen Engpässen
Zahlungsaufschub:
Bitten Sie Personen oder Unternehmen, denen Sie Geld schulden, um einen Zahlungsaufschub. Eine Verzinsung von 5 Prozent ist dabei üblich. Auch Steuerämter zeigen sich meist kulant. Steueraufschub ist eine der günstigsten Kreditmöglichkeiten.

  • Private Kreditgeber: Freunde und Verwandte verlangen in der Regel deutlich tiefere Zinsen als Banken. Zur Absicherung sollten Sie einen Darlehensvertrag aufsetzen. Muster unter www.kgeld.ch.
  • Wenden Sie sich an eine Schuldenberatungsstelle. Regionale Anlaufstellen finden Sie unter www.schulden.ch. Lassen Sie die Finger von kommerziellen Schuldensanierern!
  • Pro Senectute bietet Senioren Beratung und nach einer Einzelfallprüfung allenfalls finanzielle Unterstützung (www.pro-senectute.ch).

Wer einen Kleinkredit aufnimmt, sollte sicherstellen, dass er die Schulden innerhalb der gesetzten Frist zurückzahlen kann. Schuldenberater raten ab von Rückzahlungsverträgen, die länger als zwei Jahre dauern.

Artikel-PDF

Bitte folge mir....

Schreibe einen Kommentar

Facebook
Twitter
LinkedIn
LinkedIn
Instagram