Ein Vergleich der Erbschaftssteuern zeigt: Für Erben ist der Kanton Schwyz ein Paradies.
K-Geld hat die Erbschaftssteuern in 26 Kantonen für unterschiedliche Verwandtschaftsgrade, Konkubinats- Partner sowie für Nichtverwandte unter die Lupe genommen. Fazit: Für Erben ist der Kanton Schwyz ein Traum. Hier fallen keine Erbschaftssteuern an – sogar Nichtverwandte müssen keinen Rappen abliefern. Auch der Kanton Obwalden ist für Nichtverwandte nicht übel: Sie zahlen zum Beispiel für 250000 Franken relativ bescheidene 50 000 Franken Erbschaftssteuern. Erfreulich: Für überlebende Ehepartner fallen in keinem Schweizer Kanton Erbschaftssteuern an. Einzig im Kanton Solothurn zahlt ein Ehepartner dann 2000 Franken Nachlasssteuer, sofern er der einzige Erbe ist. Wenn nicht, wird der Betrag auf die verschiedenen Erben verteilt. Direkte Nachkommen werden bei einem Erbe von 250000 Franken nur noch in den Kantonen LU, NE und SO zur Kasse gebeten. Die Tabelle zeigt die Steuern in 14 Deutschschweizer Kantonen. Die Aufstellung für alle Kantone und den Steuern für Eltern des Erblassers ist unter www. kgeld.ch abrufbar.