Mit einem 3a-Konto ist das Vorsorgegeld zwar sicher angelegt und man kann erst noch Steuern sparen. Doch die Banken zahlen immer weniger Zinsen. Mit durchschnittlich 1,64 Prozent sind sie rekordtief.
Regelmässig zum Jahresende werben Banken für Einzahlungen in die dritte Säule. Denn nur wenn das Geld vor Jahresende auf dem Dritte-Säule-Konto eintrifft, darf man die Einzahlung im gleichen Kalenderjahr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Steuern fallen dann erst mit der Auszahlung an. Eine Faustregel besagt, dass ein Viertel der Einzahlung in Form von Steuerersparnis wieder zum Vorsorgesparer zurückfliesst. Das gilt insbesondere bei steuerbaren Einkommen von rund 100000 Franken und mehr. Ein Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von 150000 Franken spart ein alleinstehender Zürcher ohne Kinder bei einer Einzahlung des Maximalbetrags von 6682 Franken rund 2350 Franken Steuern. Die Werbung der Banken hat einen einfachen Grund: Die dritte Säule ist freiwillig. Angestellte mit Pensionskasse dürfen dieses Jahr maximal 6682 Franken in die Säule 3a einzahlen. Leute, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können maximal 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber 33 408 Franken.
Bei den Zinskonten der dritten Säule besteht für Vorsorgesparer praktisch kein Risiko. Das eingezahlte Geld vermehrt sich jährlich um den von der Bank ausgerichteten Zins. Das beste Angebot hat aktuell die Bank CIC mit 2,15 Prozent Jahreszins. Die Zinsen auf 3a-Konten sind jedoch seit einigen Jahren im Sinkflug (siehe Grafik). Senkt die gewählte Bank den Zins, lässt sich das Geld aber auf ein Konto einer andern Bank zügeln. Kundenfreundliche Banken bestehen weder auf Kündigungsfristen noch auf Spesen. 3a-Zinskonten eignen sich für Sparer, die auf Sicherheit bedacht sind, oder für Leute, die ihr Geld nicht während langer Dauer an der Börse aufs Spiel setzen wollen. Zum Beispiel, weil sie mit den 3a- Geldern einmal Wohneigentum finanzieren möchten.
Steuerersparnis mit mehreren Konten optimieren
Wichtig: Sparer können mehrere 3a-Konten bei verschiedenen Banken eröffnen. Wegen der in den meisten Kantonen geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen lohnen sich zurzeit jedoch höchstens fünf Konten. Ein bestehendes 3a-Konto kann man nachträglich nicht mehr aufteilen. Es kann bei der Pensionierung nur als Ganzes aufgelöst werden. Die Kapitalauszahlungssteuern sind umso höher, je grösser der Betrag ist. Deshalb lohnt es sich, die Konten der dritten Säule in verschiedenen Steuerperioden aufzulösen.
Wertschriftenkonten rentierten in den letzten Jahren besser
Ein Wertschriftenkonto in der dritten Säule wirft im Unterschied zu einem Zinskonto keinen festen Zins ab und birgt Börsenrisiken. Das Geld wird wie bei einem Anlagefonds in unterschiedliche Kategorien wie Aktien, Obligationen und Immobilien investiert. Entsprechend stark schwanken die jährlichen Renditen. Ein Langzeitvergleich von K-Geld zeigte: Wertschriftenkonten erreichten in den Jahren 2000 bis 2010 im Durchschnitt eine jährliche Rendite von 1,5 Prozent. Die Zinskonten rentierten im gleichen Zeitraum mit einem Schnitt von 2 Prozent deutlich besser (siehe K-Geld 1/2011). Aber: Von Anfang 2009 bis Ende September 2012 legten die meisten Wertschriftenlösungen mit 40 bis 50 Prozent Aktienanteil durchschnittlich um rund 20 Prozent an Wert zu. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des VZ Vermögenszentrums. Allein im Jahr 2012 betrug der Wertzuwachs dank steigenden Aktienkursen 5 bis 7 Prozent. Ob dieser Trend anhält, ist jedoch offen. Wer sich für Wertschriftenkonten entscheidet, muss sich über seine Risikofähigkeit bzw. den zu wählenden Aktienanteil sowie seinen Anlagehorizont im Klaren sein. Weil man bei Wertschriftenkonten langfristig Geld investiert, sollten Anleger besonders auf die Gebühren achten – sie schmälern die Rendite enorm. Eine günstige Alternative zu aktiv verwalteten Fonds sind passiv verwaltete Indexprodukte. Ihr grosser Vorteil: Die Gebühren liegen rund 0,5 Prozent tiefer.
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3. Säule: So kann man sie auflösen
Keine Teilauszahlung: Zins- oder Wertschriftenkonten der dritten Säule sind stets nur ganz zu beziehen. Teilauszahlungen aus einem Konto der dritten Säule sind nicht möglich – weder bei einem Vorbezug noch bei Erreichen des AHV-Alters. Ausgenommen sind Vorbezüge für Wohneigentum. Dafür lassen sich auch Teilbeträge entnehmen. Ab sechzig kann ein Konto auf Abruf ausbezahlt werden.
Einzahlungsdauer: Wer auch nach 64 oder 65 weiterarbeitet, kann bis maximal Alter 69 (Frauen) oder 70 in die dritte Säule einzahlen. Dann muss das Konto aufgelöst werden.
Vorbezug: Ein Vorbezug ist in den folgenden Fällen möglich:
– Beim Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum (inklusive Anteilscheine an einer Wohnbaugenossenschaft)
– Für wertvermehrende Investitionen in Wohneigentum oder zur Rückzahlung von Hypotheken
– Wenn man sich selbständig macht
– Wenn man die Schweiz definitiv verlässt
– Bei einer Invalidität von mindestens 70 Prozent
– Für den Einkauf in eine Pensionskasse