Längst nicht alle Leute arbeiten bis zum Pensionsalter. Die AHV vorbeziehen sollte aber nur, wer die Zeit bis zur ordentlichen Rente finanziell nicht anders überbrücken kann.
Bei den Männern liegt das reguläre AHV-Alter heute bei 65, Frauen erhalten die AHV-Rente mit 64 Jahren. Doch viele Personen arbeiten weniger lange. Konkret: Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen hören 40 Prozent der Erwerbstätigen bis zu einem Jahr früher auf zu arbeiten. Gemäss dem Bundesamt ist der frühere Ausstieg nicht immer freiwillig: Ein Drittel der Frühpensionierungen erfolgt wegen Unfall, Krankheit, Invalidität oder Kündigung. Auch J.B. aus Aarau wurde entlassen. Die 61-Jährige schreibt saldo: «Trotz bester Qualifikation finde ich in meinem Alter keine Anstellung mehr. Ich möchte mich daher mit 62 Jahren frühpensionieren lassen. Soll ich die AHV vorbeziehen?» Wer eine AHV-Frührente in Betracht zieht, muss wissen: Ein Vorbezug ist nur für ein oder zwei Jahre möglich. Frauen können also die AHV-Rente bereits mit 62 oder 63 Jahren beziehen, Männer mit 63 oder 64 Jahren.
Bei der Ausgleichskasse die künftige Rente berechnen lassen
Ein Vorbezug führt zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Bei einem Vorbezug von zwei Jahren wird die AHV-Rente somit um 13,6 Prozent gekürzt. Diese prozentuale Kürzung gilt lebenslang. Ob sich ein Vorbezug rechnet, hängt von der Lebenserwartung sowie der Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation ab. Zuerst sollte man sich von der AHV-Ausgleichskasse die Rente berechnen lassen – und zwar mit und ohne Vorbezug. Das ist in der Regel gratis. Ehepaare sollten das Gesuch für die Rentenberechnung gemeinsam einreichen. Das Resultat ist eine Rentenschätzung mit provisorischem Charakter. Beispiel J.B.: Die alleinstehende Frau hat Anspruch auf eine AHV-Maximalrente. Bezieht sie diese ordentlich ab 64 Jahren, bekommt sie 28080 Franken pro Jahr. Bezieht sie die Rente zwei Jahre früher, wird diese um die erwähnten 13,6 Prozent gekürzt. J.B. kommt dann noch auf 24261 Franken im Jahr. Anhand der errechneten Beiträge kann man eine grobe Budgetplanung vornehmen. Es gilt auszurechnen, ob die gekürzte AHV-Rente insbesondere für die Übergangsfrist ausreicht, bis man andere Vorsorgegelder beziehen kann, oder ob man Ersparnisse einsetzen muss. Ob sich der Vorbezug über die ganze Bezugszeit lohnt, hängt von der Lebenserwartung ab. Am Beispiel von J.B. heisst das: Stirbt die Frau mit 70 Jahren, hat sie beim ordentlichen AHV-Bezug ab 64 Jahren insgesamt 168480 Franken AHV erhalten (6 Jahre x 28080 Franken). Hat sie sich die erste AHV-Rente bereits mit 62 auszahlen lassen, kommt sie auf 194088 Franken (8 Jahre x 24261 Franken). Das heisst: Dank des Vorbezugs hat J.B. total 25600 Franken mehr AHV-Rente erhalten. Die Rechnung kippt beim Alter von 77 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Summe der ausbezahlten AHV bei J.B. höher, falls sie diese erst ab dem ordentlichen Rentenalter bezogen hat.
Frühpensionierung eventuell mit 3.-Säule- Geldern überbrücken
Die Lebenserwartung einer 65-jährigen Frau lag 2011 laut Bundesamt für Statistik bei 87 Jahren (Männer: 84 Jahre). Wird J.B. tatsächlich 87 Jahre alt, bekäme sie beim Vorbezug um zwei Jahre total 606525 Franken AHVRente. Beim Bezug ab dem ordentlichen Rentenalter wären es 645840 Franken – fast 40000 Franken mehr. find coinstar Coinstar Money in Ouagadougou Tipp: Es ist denkbar, vor dem regulären Pensionsalter mit Arbeiten aufzuhören, aber den Lebensunterhalt aus Vorsorgegeldern zu bestreiten – etwa mit Guthaben der 3. Säule. Diese kann man schon fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters beziehen. Wer die Frühpensionierung finanziell überbrücken kann, erhält nachher eine volle AHV-Rente. Das heisst: Einen Vorbezug sollten gesunde Versicherte nur in Betracht ziehen, wenn sie bis zur ordentlichen Pensionierung eine Einkommenslücke nicht anderweitig schliessen können.