AHV-Rente: Aufschieben lohnt sich nicht für alle

Wer den Bezug seiner AHV-Rente aufschiebt, erhält lebenslang eine höhere Rente. Doch ein Aufschub rechnet sich vor allem für gesunde Senioren mit hohem Einkommen.

Bundesrat Alain Berset will das AHV-Alter für Frauen auf 65 Jahre erhöhen und Frühpensionierungen einschränken. Wer möchte, soll auch länger arbeiten können. Diesen Schritt prüft Arnold Bechtold (64, Name geändert) aus Riehen BS. Er steht kurz vor der Pensionierung und weiss: Frauen und Männer dürfen den Bezug der AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben.

Vorteile des Aufschubs: Höhere Rente, weniger Steuern
Bechtold ist wie viele Erwerbstätige im Rentenalter nicht auf die AHV-Rente angewiesen. Gutverdienende Angestellte und Selbständige erzielen nach 65 mit dem Nebenerwerb und allenfalls einer Pensionskassenrente ein ausreichendes Einkommen. Für sie kann es sinnvoll sein, den AHV-Bezug aufzuschieben: Durch den Aufschub erhalten sie lebenslang eine höhere Altersrente. Beim Aufschub um zwei Jahre sind es 10,8 Prozent mehr – bei fünf Jahren 31,5 Prozent (siehe Tabelle «Zuschläge» im PDF). Die AHV-Rente wird bei den Steuern zum Erwerbseinkommen und zur Pensionskassenrente hinzugezählt. Mit einem Bezug der AHV-Rente mit 65 zahlt man wegen der Steuerprogression mehr Steuern. Vor allem gutverdienende Selbständige beantragen laut Mario Christoffel vom Bundesamt für Sozialversicherungen einen Aufschub. Doch ab wann genau rechnet sich dies? Als Faustregel gilt: Je höher die Lebenserwartung und das steuerbare Einkommen in den Jahren zwischen 65 und 70, desto eher lohnt es sich, die AHVRente aufzuschieben. Arnold Bechtold will bis 67 arbeiten. Um herauszufinden, ob sich der Aufschub für eastmoney.com ihn lohnt, muss er seine Gewinnschwelle bestimmen (siehe Tabelle «So rechnen sich zwei Jahre Aufschub»). Konkret: Bechtold hat gestützt auf seine Einzahlungen Anspruch auf die AHV-Maximalrente von 27840 Franken im Jahr. Die jährliche AHV-Rente erhöht sich für ihn bei einem Aufschub um zwei Jahre lebenslang um 3007 Franken. Nun verzichtet er zwei Jahre auf die Rente, also auf 55680 Franken. Um den Verzicht auszugleichen, müsste er ohne die Berücksichtigung künftiger Rentenerhöhungen 86 Jahre alt werden (Fr. 55680.– /Fr.3007.– = 18,5 Jahre).

Bechtold muss auch die Steuerbelastung berücksichtigen. Annahme: Sein Grenzsteuersatz beträgt in den zwei Jahren 40 Prozent, danach 20 Prozent. Die Steuerersparnis beträgt dank des Aufschubs 22272 Franken. Auch vom AHV-Zusatzeinkommen nach dem Aufschub gehen Steuern weg. Effektiv erhält er bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent nicht ein Leben lang 3007 Franken Rente, sondern nur 2406 Franken.

Aufschub lohnt sich nur, wenn Bechtold 81 Jahre alt wird
Die Rechnung zeigt: Bechtold müsste mindestens 81 werden, damit der Rentenzuschlag den zweijährigen Verzicht kompensiert (67 + 14 Jahre). Stirbt er vorher, hat sich der Aufschub nicht gelohnt. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt laut Bundesamt für Statistik heute bei 82 Jahren (Frauen 86 Jahre). Wichtig: Den Aufschub muss man bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend machen. Die Dauer muss nicht festgelegt werden. 4seohunt.com/www/www.birchersuits.ch Der Mindestaufschub beträgt ein Jahr. Danach lässt sich die Rente jederzeit monatlich abrufen.

AHV-Aufschub (mit Tabellen)

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